Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Informationen zu unserem Unternehmen und unseren Leistungen.
Impressum
Mnchenering.pro
Industrielle Planung & Engineering UG (haftungsbeschränkt)
Friedrichstraße 157
80802 München
Deutschland
Vertreten durch: Max Mustermann (Geschäftsführer)
Telefon: +49 109 23168
E-Mail: [email protected]
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB XXXX (Platzhalter)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE YYYY ZZZZ (Platzhalter)
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann (Adresse wie oben)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mnchenering.pro (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für sämtliche angebotenen Dienstleistungen und Produkte im Bereich der industriellen Planung und des komplexen Engineerings, insbesondere Anlagenbau, Verfahrenstechnik und technische Projektsteuerung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit der Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 3 Leistungen
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des Engineerings und der technischen Projektsteuerung gemäß der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer einzuschalten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im individuellen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen
5.1 Fristen und Termine für Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, behördliche Anordnungen), hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aktiv zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen und Zugänge sowie die pünktliche Erteilung von Freigaben und Entscheidungen.
6.2 Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Abnahme
7.1 Nach Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit diese abnahmefähig sind, erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Fertigstellung anzeigen und zur Abnahme auffordern.
7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Aufforderung zur Abnahme wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem Stand der Technik entsprechen und die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
8.2 Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat das Recht, zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Neuherstellung zu wählen.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
§ 9 Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
§ 10 Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
11.1 Sämtliche Urheberrechte an den vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken, Entwürfen, Plänen, Berechnungen etc. verbleiben beim Auftragnehmer.
11.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers, soweit dies für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck erforderlich ist. Eine weitergehende Nutzung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 12 Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
§ 13 Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt, die eine Vertragspartei an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hindern, berechtigen diese Partei, die Erfüllung ihrer Pflichten um die Dauer der Beeinträchtigung hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Pandemien, Streiks und Aussperrungen.
§ 14 Änderungen der AGB
14.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, München.
§ 16 Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.